Förderung getreidewissenschaftlicher Arbeiten
Antragstellung 2024
1. Zielgruppe
Wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Phase der Ausbildung an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen sowie berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen (HTL, HLW, HAK, AHS). Höchstalter der Antragstellerin/des Antragstellers 40 Jahre. Die Förderungen sind persönliche Förderungen, und dienen ausschließlich der Abwicklung der beantragten Arbeit.
2. Wissenschaftliche Arbeiten
Masterarbeiten, Bakkalaureatsarbeiten, Diplomarbeiten, vorwissenschaftliche Arbeiten; Sprache Deutsch oder Englisch
3. Antragstellung
Formaler Antrag: Persönliche Angaben und grundsätzliche Angaben zum Projekt mit Hinweis auf allenfalls eingereichte weitere Förderungen, Kurzfassung des Projekts und Abstract in englischer Sprache (jeweils max. 400 Wörter) mit Ausgangssituation, Projektzielen inkl. Nutzenbeschreibung und beabsichtigter Material- und Methodenwahl.
Unterschrift und gegebenenfalls Zusage der Förderungsabwicklung der Betreuerin/des Betreuers als Empfehlung.
4. Einreichfrist, Förderzusagen
Einreichfrist: jeweils bis Ende Juni via ICC-Austria Homepage www.icc-austria.or.at
Förderzusage jeweils bis 15. September
5. Förderkommission
Präsidium der ICC-Austria (Präsident:in, 2 Vizepräsident:innen), weiteres Mitglied des Vorstands. Ein Ranking der eingereichten Arbeiten wird erstellt. Maximal drei Arbeiten werden gefördert.
6. Förderung
Maximal EUR 3000 je Projekt; gefördert werden Sachaufwendungen und Reisekosten im Rahmen des Projekts gegen Vorlage der Originalbelege. Keine honorarähnlichen persönlichen Zuwendungen! Keine Doppelförderungen! Die Abrechnung kann über die Institution, an der die Arbeit durchgeführt wird, erfolgen. Die Bestätigung hierzu hat vorab von der/dem Betreuer:in zu erfolgen.
Ausschüttung der Förderungen: Akonto EUR 1.500, - nach Förderzusage, Restzahlung nach Rechnungslegung mit Originalbelegen und Datei für Posterpräsentation mit Ergebnissen des Projekts lt. Punkt 7. Die Abrechnung der Kosten und somit des endgültigen Förderbeitrages hat spätestens 3 Monate nach Präsentation des Forschungsergebnisses zu erfolgen.
7. Präsentation der Ergebnisse
Verpflichtend im Folgejahr nach der Förderzusage in Form eines wissenschaftlichen Posters nach den Richtlinien einer Bachelorarbeit an der BOKU (siehe pdf-Datei „Leitfaden zum Layout eines Posters für Bachelorstudierende“), Sprache deutsch, druckfähige Datei und gegebenenfalls Poster gedruckt. Zusätzlich kann anlässlich einer Veranstaltung der ICC-Austria auch die Möglichkeit eines Vortrags, einer mündlichen Präsentation, eingeräumt werden.
8. Mitgliedschaft ICC-Austria
Eine Mitgliedschaft bei ICC-Austria ist nicht Voraussetzung für den Förderantrag, jedoch erhalten die Antragsteller die Mitgliedschaft für das Kalenderjahr der Antragstellung und das Folgejahr gratis.